„Behörden sollen Rechte sichern – nicht Misstrauen produzieren. Die Studie legt strukturelle Probleme offen, gerade zulasten von Musliminnen und Muslimen. Jetzt braucht es Konsequenzen statt Beschwichtigungen“ erklärt Ali Mete, Sprecher des Koordinationsrates der Muslime (KRM). Anlass ist der vom Bundesministerium des Innern geförderte Abschlussbericht der InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“ sowie der Umgang des Ministeriums mit der Studie. Ali Mete weiter:
„Der Koordinationsrat der Muslime sieht in den Ergebnissen der InRa-Studie einen ernsten Warnruf: Muslime erleben in Behörden vergleichsweise häufig rassistische Diskriminierung. Es ist politisch unverantwortlich, diese Befunde kleinzureden. Die Studie benennt rassistische Ungleichbehandlung im Behördenkontakt ausdrücklich und hält fest, dass mitunter muslimisch gelesene Menschen schlechter behandelt werden. Sie beschreibt zudem antimuslimische Stereotype im Behördenalltag, etwa das Bild der angeblich ‚unterdrückten muslimischen Frau‘ oder des ‚unterdrückenden muslimischen Mannes‘, die Entscheidungen und Umgangsformen prägen können.
Besonders alarmierend ist: 80 Prozent der befragten Musliminnen und Muslimen berichteten der Erhebung zufolge von Diskriminierungserfahrungen, und 40 bis 50 Prozent nannten Diskriminierung in Jobcentern, Sozial- und Ausländerbehörden. Das sind keine Randnotizen, sondern ein schwerer Befund für einen Staat, dessen Behörden an Gleichbehandlung und Grundrechte gebunden sind.
Die Studie zeigt außerdem, dass Rassismus in Behörden nicht nur als individuelles Fehlverhalten vorkommt, sondern auf individueller, institutioneller und struktureller Ebene wirkt. Gleichzeitig beschreibt sie eine verbreitete Abwehrhaltung: Rassismus wird relativiert, dethematisiert oder wegen Arbeitsbelastung nach hinten geschoben. Genau dieses Abwiegeln ist Teil des Problems.
Besonders kritisch ist der Umgang des Bundesministeriums des Innern mit der eigenen, öffentlich finanzierten Studie: Wer eine Untersuchung mit Millionenmitteln fördern lässt, ihre Veröffentlichung dann verzögert, ohne klare Pressekommunikation veröffentlicht und die Ergebnisse anschließend auf ‚Ausnahmen‘ herunterstuft, betreibt keine Aufklärung, sondern politische Schadensbegrenzung.
Damit wird nicht nur die Tragweite der Befunde relativiert, sondern auch das Signal an Betroffene gesendet, dass ihr Erleben zwar erforscht, aber nicht wirklich ernst genommen wird. Ein Ministerium, das für den Schutz der Verfassung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts mitverantwortlich ist, darf bei Rassismus in den eigenen Zuständigkeitsbereichen nicht beschwichtigen, sondern muss führen.
Wer Gerechtigkeit will, muss in den eigenen Behörden anfangen. Bund und Länder müssen jetzt verbindliche Antirassismus-Standards einführen, verpflichtende Aus- und Fortbildungen verankern, unabhängige und wirksame Beschwerdewege schaffen, Führungskräfte in die Verantwortung nehmen und rassismuskritische Perspektiven fest in Organisation, Personalentwicklung und Verwaltungskultur verankern. Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht im Beschwichtigen, sondern im Korrigieren.“
KRM Sprecher
Aktueller Sprecher:
Laurent Ibra
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