KRM begrüßt stufenweise Ermöglichung von Gottesdiensten

Wir begrüßen die geplante schrittweise Normalisierung des religiösen Lebens in Moscheen, Kirchen, Synagogen und anderen Gotteshäusern. Sie werden der Gesellschaft in dieser schwierigen Zeit einen wertvollen Beitrag leisten“, erklärt Burhan Kesici, Sprecher des Koordinationsrates der Muslime (KRM). Anlass sind Gespräche am 16. April 2020 in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens u.a. mit Ministerpräsident Armin Laschet und am 17. April 2020 im Bundesinnenministerium u.a. mit Herrn Staatssekretär Markus Kerber. Burhan Kesici weiter: 

„Wir sind froh, dass wir uns auf Landes- und Bundesebene auf die schrittweise Normalisierung des Lebens in Moscheegemeinden verständigen konnten. Dies gilt selbstverständlich, sofern sich die Lage nicht wieder zuspitzt. Die Gespräche gestern in der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalens mit Ministerpräsident Armin Laschet und heute im Bundesinnenministerium mit Herrn Staatssekretär Markus Kerber verliefen sehr konstruktiv.. Religionen stellen einen unverzichtbaren Grundpfeiler unserer Gesellschaft dar und leisten zum gesellschaftlichen Zusammenleben, insbesondere in Krisenzeiten einen wesentlichen Beitrag.

Herr Kesici sagte weiter: „Die Moscheegemeinden in Deutschland haben sich ebenso wie Kirchen und Synagogen in den vergangenen Wochen vorbildlich verhalten und mit tollen Nachbarschafts- und Unterstützungsprojekten große Beiträge zur Überwindung der Corona-Auswirkungen in der Gesellschaft geleistet. Sie haben die Gefahren frühzeitig erkannt und sind damit verantwortungsbewusst umgegangen. Die islamischen Religionsgemeinschaften haben in dieser Zeit neue Wege erkundet und gefunden, über die sie den überwiegenden Teil der Muslime in Deutschland trotz geschlossener Moscheen erreichen konnten. Dennoch ist und bleibt die Moschee als zentraler Ort des gemeinsamen Gebetes und des Treffpunktes für Jung und Alt unersetzbar. Insofern freut es uns sehr, dass Moscheen ihre Türen für Gottesdienste in absehbarer Zeit, je nach Entwicklung und Ausbreitung des Virus wieder schrittweise öffnen können.

Er betonte mit Blick auf den bevorstehenden Fastenmonat Ramadan, der am 24. April 2020 beginnt, „ dass dies allerdings zunächst nur mit erheblichen Einschränkungen möglich sein wird. Die Moscheegemeinden werden die stufenweise Wiederzulassung von Gottesdiensten in Moscheen sehr sorgfältig und in Absprache mit Virologen, Experten und Gesundheitsbehörden planen und vorbereiten. Es muss sichergestellt werden, dass die Gesundheit bei allen Veranstaltungen allerhöchste Priorität genießt“. Der Sprecher des KRM teilte mit, dass detaillierte Informationen über die schrittweise Öffnung sowie über die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen den Verantwortlichen in den Moscheen und ihren Gemeindemitgliedern gesondert zukommen werden.

Berlin, 17.04.2020