KRM verkündet neue Regelungen bezüglich der Coronaschutzmaßnahmen in Moscheen

Köln, 01.04.2022 – Anlässlich des Fastenmonats wünscht Mohamed El Kaada, der neue Sprecher des Koordinationsrates der Muslime (KRM), allen Muslimen einen gesegneten Ramadan.

Mit dem Auslaufen der Coronaschutzmaßnahmen entfallen bundesweit viele Einschränkungen. Dies bedeutet für die Moscheen, dass nunmehr die Tarawih, Freitags- und Festgebete sowie die täglichen Gebete in gewohnter Weise ohne Abstandsregelungen verrichtet werden können. Während der Gebete in Innenräumen sind medizinische Mundnasenschutz-Masken weiterhin zu tragen. Das Mitbringen des eigenen Teppichs ist keine Voraussetzung mehr, wird jedoch empfohlen. Weitere Hygienevorschriften wie Lüften und Bereitstellung von Desinfektionsmittel sind zu beachten.  Auch Iftarveranstaltungen sind möglich.

Trotzt Erleichterungen sind Moscheegemeinden angehalten, der Verbreitung der Pandemie entgegenzuwirken und gegebenenfalls landesweite bzw. örtliche Regelungen zu beachten.