KRM aktualisiert sein Hygiene-Konzept für Moscheen

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) hat sein Hyginiekonzept vom Mai 2020 gemäß den neuen Vorgaben der Corona- Verordnung überarbeitet, aktualisiert und angepasst.

Bereits seit der Eröffnung der Moscheen für Gottesdienste im Mai 2020 werden bei der Durchführung von rituellen Gebeten Hygiene-Regeln wie Mindestabstand von 1,5 m, Mund-Nasen-Schutz, eigenem Gebetsteppich, vorhergerige rituelle Waschung, keine gemeinschaftlichen Gesänge, Desinfektionsmittel usw. eingehalten. 

Im aktualisierten Hygiene-Konzept wurden die Punkte Mund-Nasen-Schutz und rituelle Waschung ergänzt.

Die Moscheen dürfen nunmehr nur mit medizinischer Mund-Nasen-Schutz betreten werden(OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Dabei sind landesspezifische Regelungen zu beachten. Im Notfall dürfen auch die Sanitäranlagen für die rituelle Waschung benutzt werden. Dabei sind Abstandsregelungen einzuhalten.

Der Sprecher des KRM Lirim Ziberi sagte hierzu: „Wir freuen uns, den Moscheegemeinden in Deutschland einen wichtigen Dienst bezüglich der Hygiene-Konzepte anbieten zu können. Neben den Mitgliedsgemeinden nehmen auch viele unabhängige Moscheegemeinden diesen Dienst in Anspruch, was uns umso mehr erfreut.“

Der aktualisierte Ratgeber kann hier: http://koordinationsrat.de/ratgeber-zur-moscheeoeffnung heruntergeladen werden.

Köln, 28.01.2021