2012-12-13
Pressemitteilung

Köln, 13.12.2012: Gesetz zur Beschneidung – KRM sieht Assoziation der Beschneidung mit Kindeswohlgefährdung weiterhin kritisch.

Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit die Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt. Damit ist die gesetzliche Grundlage für eine straffreie Beschneidung von muslimischen Jungen in Deutschland gegeben. Äußerst bedenklich ist jedoch die Bestimmung um das Kindeswohl, welches zu ungenau definiert und sehr flexibel gestaltet ist.

Es gilt: Ist das Wohl des Kindes gefährdet, ist die Beschneidung verboten. Diese unpräzise Beschreibung der Kindeswohlgefährdung birgt für die Beschneidungspraxis weitere Schwierigkeiten. Zudem erfährt die anvisierte Rechtssicherheit an dieser Stelle eine ernst zu nehmende Verunsicherung. Die Erziehungsberechtigten müssen immer wieder nachweisen, dass es sich im konkreten Falle nicht um eine Kindeswohlgefährdung handelt. So bleiben die muslimischen Eltern möglicherweise in einer dauernden Rechtfertigungshaltung gegenüber Behörden, Gerichten und der über Einzelfälle berichtenden Öffentlichkeit.

Die gesetzliche Regelung, dass die Beschneidung "nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ von Fachpersonen durchzuführen ist, ist jedoch mit der Beschneidungspraxis von Muslimen grundsätzlich vereinbar.

„Wir freuen uns insgesamt, dass die Debatte im Bundestag weitestgehend sachlich geführt wurde und dort die breite Mehrheit um eine Regelung im Sinne der Betroffenen bemüht ist. Damit ist eine rechtliche Bestimmung gefunden, die zumindest eine bundesweite Beschneidungspraxis möglich macht“ sagt Erol Pürlü, Sprecher der Koordinationsrates der Muslime in Deutschland.

Der Koordinationsrat der Muslime wurde im März 2007 von den vier großen Dachverbänden DITIB, VIKZ, Islamrat und ZMD gegründet. Er organisiert die Vertretung der Muslime in Deutschland und ist Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft.
   

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